Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2021
I. BEGRIFFSBESTIMMUNG, GELTUNGSBEREICH, ZUSAMMENARBEIT
1. Geschäftsgegenstand: Die mediamixx GmbH erbringt Kommunikationsdienstleistungen im weitesten Sinne des Wortes.
2. Gültigkeit: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der mediamixx GmbH, unabhängig vom Ort der Leistungserbringung. Sie sind vom Auftraggeber zu unterzeichnen und Bestandteil des gegenseitigen Vertragsverhältnisses.
3. Unter „Auftrag“ ist das Vertragsverhältnis zwischen der mediamixx GmbH und einem Auftraggeber zu verstehen. Jeder Auftrag wird durch eine Auftragsbestätigung erteilt, die auf einem vorherigen Angebot der mediamixx GmbH beruht. Dieses Angebot bildet die Grundlage für die spätere Rechnungsstellung. Art und Umfang der Dienstleistung werden im Angebot sowie der Auftragsbestätigung näher beschrieben. Die Auftragsbestätigung gilt somit auch gleichzeitig als Leistungsbeschreibung für den jeweiligen Auftrag.
4. Auftraggeber ist derjenige, der die mediamixx GmbH mit einer Dienstleistung beauftragt.
5. Die mediamixx GmbH ist berechtigt, einzelne Bestandteile von Aufträgen an freie Mitarbeiter oder Partnerunternehmen weiterzugeben, ohne den Auftraggeber darüber explizit zu informieren. Der Auftraggeber ist nur dann berechtigt, die Weitergabe von Aufträgen an freie Mitarbeiter zu beanstanden, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen, der er der mediamixx GmbH mitteilt.
6. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit die mediamixx GmbH sie schriftlich anerkannt hat.
7. Verschwiegenheit: Die mediamixx GmbH verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Daten und Fakten zu bewahren, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber über den Auftraggeber bekannt werden. Umgekehrt verpflichtet sich der Auftraggeber, Verschwiegenheit über alle Interna zu bewahren, die ihm im Rahmen der Zusammenarbeit über die mediamixx GmbH bekannt werden.
8. Grundsätzliches Vorgehen:
– Jeder Auftraggeber erhält zunächst ein schriftliches Angebot. Das Angebot selbst und die damit verbundenen Besprechungen sind für den Auftraggeber kostenfrei.
Besondere Vorgehensweise für PR-Tätigkeiten
– Nach Annahme des Angebotes erhält der Auftraggeber auf Grundlage des Briefings ein Konzept. Dieses Konzept ist kostenpflichtig. Der Preis wird im Angebot angeboten und in der Auftragsbestätigung festgelegt.
– Nach Annahme des Konzeptes startet die mediamixx GmbH mit der Umsetzung der besprochenen Maßnahmen.
– Pitch: Wird für einen Pitch ein Angebot verlangt, so ist die Erstellung des Angebotes grundsätzlich kostenfrei. Wird für einen Pitch aber bereits ein Konzept oder eine Kreativleistung erwartet, so ist diese kostenpflichtig. Die Höhe der Vergütung ist individuell zu vereinbaren, als Grundlage dienen Angebot und Auftragsbestätigung. Sollte kein Auftrag zustande kommen, wird der Auftrag auf Stundenbasis berechnet zzgl. der entstandenen Kosten.
II. TERMINE, LIEFERFRISTEN
1. Termine und Lieferfristen werden schriftlich vereinbart und gegenseitig bestätigt.
2. Die mediamixx GmbH unternimmt alles, was in der Branche üblicherweise von einem professionellen Anbieter erwartet werden kann, um den Auftrag fristgerecht und in der erforderlichen Qualität auszuführen. Dafür stellt die mediamixx GmbH das benötigte Personal, die technischen Voraussetzungen und das erforderliche Know-how bereit.
3. Die mediamixx GmbH weist ihre Auftraggeber ausdrücklich auf deren Mitwirkungspflicht hin. Ein Auftrag kann aber nur dann rechtzeitig und in der erforderlichen Qualität ausgeführt werden, wenn der Auftraggeber diese Pflicht zur Mitwirkung erfüllt und der mediamixx GmbH alle erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellt. Zudem hat der Auftraggeber die mediamixx GmbH frühzeitig über besondere Ausführungsformen zu unterrichten (u.a. Anlieferung auf bestimmten Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Textanlieferung etc.). Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Kommunikationsmittel notwendig sind, hat der Auftraggeber der mediamixx GmbH unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
Die mediamixx GmbH haftet folglich nicht für Lieferverzögerungen, die in der mangelnden Mitwirkung des Auftraggebers begründet liegen. Die mediamixx GmbH macht den Auftraggeber frühzeitig schriftlich darauf aufmerksam, falls eine Verzögerung infolge der beschriebenen Gründe abzusehen ist.
4. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen trotz eines bestehenden Auftragsverhältnisses nicht oder nicht rechtzeitig nach, so ist die mediamixx GmbH berechtigt, eine Entschädigung auf Grundlage der § 642 („Mitwirkung des Bestellers“) und 643 („Kündigung bei unterlassener Mitwirkung“) BGB zu fordern – schließlich stellt die mediamixx GmbH für jeden Auftrag entsprechende Ressourcen bereit (siehe Absatz 2). Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
5. Für eine verzögerte Leistungserbringung/Lieferung, die auf Grundlage höherer Gewalt (Naturkatastrophen, technische Störungen bei Providern oder in Kommunikationsnetzen etc.) erfolgt übernimmt die mediamixx GmbH keine Haftung. Der Auftraggeber wird schnellstmöglich informiert, wenn aus den genannten Gründen Verzögerungen unausweichlich sind (siehe „HÖHERE GEWALT“).
III. LEISTUNGSUMFANG, VERGÜTUNG
1. Art und Umfang der vereinbarten Leistungen sowie die entsprechende Vergütung werden in Angebot und Auftragsbestätigung näher beschrieben. Mehraufwand der mediamixx GmbH aufgrund von Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, die nicht in der Auftragsbestätigung beschrieben sind, wird zusätzlich gemäß den vereinbarten Stundensätzen bzw. Wortpreisen berechnet. Bei drohender Überschreitung des ursprünglichen Angebotsvolumens von mehr als 10 Prozent, legt die mediamixx GmbH dem Auftraggeber ein ergänzendes Angebot vor, dass seinerseits einer neuen Bestätigung bedarf. Zudem werden zusätzliche Recherchetätigkeiten, die bei Erstellung der Auftragsbestätigung nicht abzusehen waren, nach Zeitaufwand separat berechnet. Hierzu erstellt die mediamixx GmbH dem Auftraggeber ein separates Angebot für die zusätzlichen Tätigkeiten.
2. Der Auftraggeber trägt die zusätzlich anfallenden Kosten, wenn die mediamixx GmbH Leistungen aufgrund fehlerhafter oder unvollständiger Briefings wiederholen muss oder sich die Fertigstellung ernsthaft verzögert.
3. Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, den er gegenüber der mediamixx GmbH bestätigt hat, vorzeitig, gelten bezüglich des Honorars der mediamixx GmbH zwischen den Vertragspartnern die Regelungen des § 649 BGB („Kündigungsrecht des Bestellers“).
4. Die mediamixx GmbH überprüft die rechtliche Zulässigkeit der Kommunikationsaussagen des Auftraggebers nur dann, wenn dies in der Leistungsbeschreibung ausdrücklich gefordert ist. Falls der Auftraggeber die mediamixx GmbH mit diesen Leistungen beauftragt, trägt er die hierfür entstehenden Gebühren und Kosten.
5. Die mediamixx GmbH ist nicht verpflichtet, die in den Kommunikationsaussagen des Auftraggebers genannten Aussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
6. Die mediamixx GmbH legt dem Auftraggeber alle Leistungen (u.a. Texte, Übersetzungen, Ablaufpläne, grafische Entwürfe etc.) vor Veröffentlichung zur Prüfung und Freigabe vor. Mit der Freigabe der vorgelegten Produkte übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.
7. Spätere Änderungen/Ergänzungen, die der Auftraggeber nach Freigabe wünscht, werden seitens der mediamixx GmbH separat berechnet.
IV. PRODUKTIONSÜBERWACHUNG
1. Die mediamixx GmbH erstellt für Auftraggeber unterschiedliche Kommunikationsmittel (u.a. Zeitungen, Broschüren, Poster, Aufkleber etc.) und organisiert Veranstaltungen, wobei Dritte für einzelne Bestandteile der Gesamtleistung beauftragt werden (u.a. Fotografen, Druckereien, Eventtechniker, Übersetzer etc.). Die mediamixx GmbH übernimmt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers die Beauftragung, Koordination sowie die Überwachung der Produkterstellung. Der Auftraggeber wird Vertragspartner der seitens der mediamixx GmbH beauftragten Firmen und ist damit für die Begleichung der entsprechenden Rechnungen dieser Firmen verantwortlich.
2. Die mediamixx GmbH kontrolliert die Leistungen und Rechnungen der Dritten und leitet die Rechnungen an den Auftraggeber weiter.
3. Die Vergütung für diese Kontroll- und Koordinierungsleistungen ist jeweils individuell mit dem Auftraggeber zu verhandeln und als Teil der Auftragsbestätigung zu bestätigen.
4. Falls zwischen dem Auftraggeber und der mediamixx GmbH vereinbart ist, dass diese Leistungen komplett im Namen und auf Rechnung der mediamixx GmbH zu erstellen sind, werden alle anfallenden Fremdkosten von der mediamixx GmbH an den Auftraggeber weiterberechnet. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber die gesamten Fremdkosten als sofortige Vorauszahlung.
5. Falls die mediamixx GmbH im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Anzeigen und Bannerwerbung (u.a. in Zeitschriften, Online-Portalen etc.) für den Auftraggeber bucht, so sind diese Fremdkosten ab Buchungsbestätigung als Vorauszahlung fällig.
V. HAFTUNG
1. Die mediamixx GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Haftungszeitraum ist auf sechs Monate ab Liefertermin begrenzt.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die mediamixx GmbH nur dann, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird, oder wenn die Erfüllung des Auftrags unmöglich geworden ist.
VI. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Die mediamixx GmbH stellt ihre Leistungen grundsätzlich folgendermaßen in Rechnung:
PR-Leistungen:
– 50 Prozent bei Auftragserteilung
– 50 Prozent bei Fertigstellung des Auftrags
Redaktionelle Leistungen
– Unmittelbar nach Erstellung der druckfertigen PDF-Dokumente
Übersetzungen
– Unmittelbar nach Freigabe und Annahme durch den Kunden
Grafische Leistungen
– Unmittelbar nach Freigabe durch den Kunden
Event-Leistungen
– 50 Prozent bei Auftragserteilung
– 50 Prozent unmittelbar nach Beendigung des Auftrags
Fremdkosten
– Unmittelbar nach der Beauftragung Dritter durch die mediamixx GmbH (bei vorliegender Auftragsbestätigung)
Für alle Rechnungen gilt eine Zahlungsfrist von maximal 14 Tagen nach Rechnungsdatum.
Grundsätzlich werden Stundensätze bzw. Wortpreise vereinbart. In Ausnahmefällen können mit dem Auftraggeber Tagessätze vereinbart werden. Abweichungen von diesen Zahlungsbedingungen sind in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festzuhalten.
Im Falle des Zahlungsverzugs ist die mediamixx GmbH vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Schadens berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens jedoch 8 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basissatz, dem Auftraggeber zu berechnen. Im Falle des Zahlungsverzugs einer Rechnung werden sofort alle Forderungen der mediamixx GmbH gegen den Auftraggeber fällig. Dies gilt insbesondere auch, wenn eine Einzugsermächtigung zur sofortigen Lastschrift vom Konto widerrufen oder nicht eingelöst wird. Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn die mediamixx GmbH über den Betrag unwiderruflich verfügen kann. Sofern keine besondere Leistungsbestimmung getroffen wurde, werden Zahlungen seitens der mediamixx GmbH zunächst auf Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung verrechnet.
Die mediamixx GmbH ist im Falle des Zahlungsverzugs des Auftraggebers berechtigt, ein registriertes Inkassounternehmen mit dem Forderungseinzug zu beauftragen. Der Auftraggeber hat aufgrund der Einschaltung des Inkassounternehmens hinsichtlich der außergerichtlichen Tätigkeit eine entstehende Vergütung bis zur Höhe einer anlog 1,5 Gebühr nach Nr. 2300 VV RVG nebst Auslagen von maximal € 20,00 zugunsten der mediamixx GmbH zu erstatten. Kosten, die im Rahmen von Titulierungs- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen entstehen, sind seitens des Auftraggebers ebenfalls zu ersetzen.
2. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gebühren und sonstige Abgaben wie die Künstlersozialversicherung trägt der Auftraggeber.
3. Der Auftraggeber darf Rechnungen der mediamixx GmbH nur mit unbestrittenen Forderungen gegenüber der mediamixx GmbH verrechnen.
4. Eigentumsvorbehalt: Der Auftraggeber darf die von der mediamixx GmbH erstellten Produkte und Dienstleistungen erst dann nutzen, wen diese vollständig bezahlt sind. Bis zu diesem Zeitpunkt verbleiben die genannten Produkte Eigentum der mediamixx GmbH.
VII. AUFWENDUNGEN
1. Jeder Vertragspartner trägt die Kosten für Porto und Telekommunikation, die aus dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite entstehen. Gesonderte Vergütungen sind in der Auftragsbestätigung ausdrücklich festzuhalten.
2. Reisekosten werden dem Auftraggeber wie folgt berechnet:
– Bahnreisen und Flüge: nach Belegen
– Stundenaufwand: gemäß Auftragsbestätigung
– Reisekosten im eigenen Pkw: 0,40 Euro/km. Kosten für An- und Abreise mit dem Flugzeug oder der Bahn werden eins zu eins weiterberechnet.
3. Sonstige Kosten wie Anwaltsgebühren, Kurierkosten, Transportkosten, Farbkopien und Farbausdrucke, die vom Auftraggeber bestellt werden, werden dem Auftraggeber in voller Höhe gesondert berechnet.
4. Besprechungskosten: Die ersten beiden Besprechungen im Hause des Kunden sind kostenlos, wenn sich dessen Sitz in den Niederlanden oder in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen oder Rheinland-Pfalz befindet. Alle weiteren Besprechungen werden gemäß den vereinbarten Stundensätzen zuzüglich der Reisekosten abgerechnet. Abweichungen werden im Angebot/in der Auftragsbestätigung festgehalten.
5. In den vereinbarten Preisen für die Umsetzung diverser Maßnahmen und Produkte sind jeweils zwei Korrekturrunden enthalten – unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht nicht durch ein fehlerhaftes, unvollständiges oder nicht termingerechtes Briefing verletzt hat. Zusätzliche Korrekturrunden sind in jedem Fall kostenpflichtig und werden nachberechnet.
VIII. URHEBERRECHT
1. Nach vollständiger Bezahlung der von der mediamixx GmbH für den Auftraggeber erstellten Kommunikationsmittel geht das in der Auftragsbestätigung festgelegte Nutzungsrecht für die Kommunikationsmittel auf den Auftraggeber über. Das Nutzungsrecht ist für jeden Auftrag individuell festzulegen, sowohl hinsichtlich der regionalen Nutzung, als auch hinsichtlich der zeitlichen Nutzung. Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von der Agentur gestalteten Kommunikationsmittel ist nur mit vorheriger Zustimmung der mediamixx GmbH zulässig.
2. Falls zur Erstellung von Kommunikationsmitteln bestimmte Nutzungs- oder Verwertungsrechte oder Zustimmungen Dritter erforderlich sind, holt die mediamixx GmbH im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers die entsprechenden Genehmigungen ein.
3. Die mediamixx GmbH Agentur übernimmt keine Haftung dafür, falls bezüglich der von ihr erstellten Kommunikationsmittel Rechte Dritter bestehen.
4. Die mediamixx GmbH darf die von ihr erstellten Kommunikationsmittel zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung nutzen. Ob der Auftraggeber als Referenzkunde genannt werden darf, ist vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.
5. Die Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei der mediamixx GmbH. Dies gilt auch für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer Rechte (u.a. des Urheberrechts) sind.
IX. PROTOKOLLE
1. Die mediamixx GmbH übergibt dem Auftraggeber innerhalb von fünf Arbeitstagen nach jeder Besprechung mit dem Auftraggeber ein Besprechungsprotokoll. Diese Protokolle dienen nach gegenseitiger Freizeichnung als Grundlage für die weitere Bearbeitung des Auftrags.
X. HÖHERE GEWALT
1. Die mediamixx GmbH haftet nicht im Falle höherer Gewalt im Sine der Force Majeure-Klausel. Dazu zählen u.a. Krieg, Bürgerkrieg, terroristische Anschläge, Naturkatastrophen, extreme Wetterlagen, Generalstreiks, der unverschuldete Ausfall aller Onlinezugänge, die Zerstörung der Büroräume und aller erforderlichen technischen Hilfsmittel, Personalausfall durch Epidemien, Streiks von Zulieferern und Dienstleistern etc.
XI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine dieser in Interessenlage und Bedeutung möglichst nahe kommende, wirksame Vereinbarung zu ersetzen.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und der mediamixx GmbH ist Kleve, Deutschland.
3. Sollte es zu Diskussionen über die Qualität der von der mediamixx GmbH erstellten Kommunikationsmittel und Dienstleistungen kommen, so versuchen beide Vertragsparteien zunächst, auf dem Verhandlungswege eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung zu finden. Hierfür kann bei Bedarf ein neutraler Schlichter eingeschaltet werden.
4. Anwendbar ist ausschließlich deutsches Recht.